Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pyronale Events GmbH für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der jährlichen Veranstaltung PYRONALE auf dem Maifeld am Olympiastadion.
Die Pyronale Events GmbH wird im folgenden Dokument als „VERANSTALTER“ bezeichnet.
Geltung der AGB
Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERANSTALTERS anerkannt.
Zusätzlich zu den AGB des VERANSTALTERS gilt die Hausordnung der Olympiastadion Berlin GmbH.
Hausordnung des Olympiastadions öffnenKartenverkauf
Tickets sind online über die vom VERANSTALTER benannten Ticketanbieter, an den angeschlossenen Vorverkaufsstellen und Theaterkassen sowie an den Veranstaltungstagen an den Abendkassen vor Ort erhältlich.
VIP-Karten
VIP-Karten sind ausschließlich direkt beim VERANSTALTER erhältlich.
Wird auf Wunsch des Kunden eine Rechnung erstellt, erhebt der VERANSTALTER eine Versand- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,90 Euro pro Auftrag.
Die Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang per Post versandt. Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang ist der VERANSTALTER berechtigt, über die reservierten Karten zu verfügen.
Der Kunde wird gebeten, die Karten unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Rückgabe oder der Umtausch ordnungsgemäß ausgelieferter Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn der Käufer einen personenbezogenen Zahlungsnachweis vorlegen kann.
Wird bei einer verbindlichen Bestellung die Abholung der Tickets vereinbart, können diese ausschließlich gegen Barzahlung erworben werden.
Preise kommerzieller Anbieter
Der VERANSTALTER haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter oder Reiseveranstalter.
Erwerb über Ticketplattformen
Beim Erwerb von Eintrittskarten über Ticketmaster, CTS EVENTIM oder deren angeschlossene Vorverkaufsstellen gelten ergänzend deren jeweilige Geschäftsbedingungen und Vorgaben.
Die Geschäftsbedingungen der Ticketanbieter sind den Geschäftsbedingungen des VERANSTALTERS nachgeordnet.
Termin-, Programm- und Spielstättenänderungen
Der VERANSTALTER behält sich Termin-, Besetzungs-, Programm- und Spielstättenänderungen vor.
Entsprechende Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.
Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Witterung, Unterbrechung und Veranstaltungsabsage
Die Pyronale findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Wetterlage wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen.
Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung anderer Besucher nicht gestattet.
Aufgrund der Witterung kann es zu einer Verzögerung des Veranstaltungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen.
Wird die Veranstaltung vor Beginn oder bis zu einem Tag vor dem Veranstaltungsdatum aufgrund extremer Wetterbedingungen oder höherer Gewalt abgesagt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse. Dies gilt auch bei einer mittelbaren Absage durch den VERANSTALTER, etwa aufgrund eines erheblichen Einbruchs des Ticketverkaufs infolge solcher Ereignisse.
Wird eine bereits laufende Veranstaltung oder eine Veranstaltung vor ihrem Beginn aufgrund extremer Wetterbedingungen oder behördlicher Auflagen abgesagt oder abgebrochen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird eine bereits laufende Veranstaltung nach Durchführung von mindestens 50 Prozent des vorgesehenen Programms abgebrochen, gilt die Leistung als erbracht.
In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder der Nebenkosten, insbesondere Ticket-, Vorverkaufs-, Versand- oder Bearbeitungsgebühren.
Sollten einzelne Feuerwerks- oder Pyro-Showteile ausfallen oder unterbrochen werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder der Nebenkosten.
Risiken einer Feuerwerksveranstaltung
Bei Feuerwerksveranstaltungen besteht die Gefahr möglicher Hör-, Gesundheits- und Sachschäden.
Dem Veranstaltungsbesucher ist bekannt, dass es zu Knallgeräuschen, Rauchentwicklung und sogenanntem Fallout kommen kann. Dabei können unter anderem Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen.
Der Besucher besucht die Veranstaltung selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheits- oder Sachschäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Verweigerung des Einlasses
Der VERANSTALTER behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Verbotene Gegenstände
Das Mitnehmen der folgenden Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist ausdrücklich untersagt:
- Speisen und Getränke.
- Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material bestehen. Erlaubt sind alkoholfreie Getränke im Getränkekarton beziehungsweise Tetra Pak mit maximal 0,25 Litern Fassungsvermögen.
- Glasbehälter und gefährliche Gegenstände.
- Picknickkörbe, Stühle, Kinderwagen, Selfiesticks, große Rucksäcke und sonstige sperrige Gegenstände.
- Tiere.
- Spiegelreflexkameras und andere Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras, sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte sowie Stative. Ergänzend gilt Ziffer 12 dieser AGB.
Das Veranstaltungspersonal ist berechtigt, den Zugang nur ohne die entsprechenden Gegenstände zu gestatten.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zur kommerziellen oder gewerblichen Nutzung sind untersagt. Aufnahmen für den ausschließlich privaten Gebrauch bleiben hiervon unberührt.
Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Das Personal des VERANSTALTERS ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen und zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen.
Foto- und Videoaufnahmen zur privaten Nutzung mit Mobiltelefonen und kleinen Kompaktkameras sind gestattet. Veröffentlichungen sind mit einem Hinweis auf die Pyronale beziehungsweise einem Verweis auf www.pyronale.de zu versehen.
Dies gilt auch für Hobbyfotografen und Videofilmer, die Aufnahmen zu nicht kommerziellen Zwecken auf der eigenen Website oder auf anderen Internetplattformen veröffentlichen.
Foto- und Bildjournalisten werden gebeten, sich vor der Veranstaltung bei der Presseabteilung zu akkreditieren.
Verwendung von Bild und Stimme
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme ein.
Dies gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen, die vom VERANSTALTER oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
Verlorene oder gestohlene Gegenstände
Der VERANSTALTER haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
Anweisungen des Veranstaltungspersonals
Den Anweisungen des vom VERANSTALTER autorisierten Veranstaltungspersonals ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.
Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten
Der VERANSTALTER speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten zum Zweck der beiderseitigen Vertragserfüllung.
Der VERANSTALTER darf die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Information der Kunden verwenden, beispielsweise zur Zusendung von Veranstaltungsinformationen oder Newslettern.
Datenschutzerklärung öffnenWirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Berlin, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Druckfehler
Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für Druckfehler.