AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Pyronale Events GmbH (im Weiteren „VERANSTALTER“ genannt) für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der jährlichen Veranstaltung PYRONALE auf dem Maifeld am Olympiastadion (Stand: 01.11.2023):
1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB des VERANSTALTERS anerkannt. Es gilt zusätzlich zu den AGB des VERANSTALTERS die Hausordnung des Olympiastadion Berlin GmbH (https://olympiastadion.berlin/de/hausordnung/).
2. Kartenverkauf: Tickets sind online bei www.ticketmaster.de und www.eventim.de erhältlich, an allen bekannten Vorverkaufsstellen / Theaterkassen, im Internet und an den Veranstaltungstagen an den Abendkassen direkt vor Ort.
3. VIP-Karten sind nur beim VERANSTALTER direkt erhältlich: Wird auf Wunsch des Kunden Rechnung gelegt, erhebt der VERANSTALTER eine Versand- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,90 € pro Auftrag. Die Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang per Post versandt. Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang ist der VERANSTALTER berechtigt, über die reservierten Karten zu verfügen. Der Kunde wird gebeten, die Karten sofort nach Erhalt zu prüfen, Reklamationen sind unverzüglich anzubringen. Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis durch den Käufer erbracht werden kann. Wird bei einer verbindlichen Bestellung eine Abholung der Tickets vereinbart, so können diese nur gegen Bar-Zahlung erworben werden.
4. VERANSTALTER haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw.
Reiseveranstalter.
5. Bei Erwerb von Eintrittskarten über die Firmen Ticketmaster GmbH oder CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sowie deren Vorverkaufsstellen gelten analog deren AGB und Vorgaben, wobei die AGB denen des VERANSTALTERS nachgeordnet sind.
6. Der VERANSTALTER behält sich Termin-, Besetzungs-, Programm- und Spielstätten- Änderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.
7. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
8. Die Pyronale findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbunden Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn sowie bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu 1 Tag vor dem Veranstaltungsdatum aufgrund von extremen Wetterbedingungen abgesagt, d. h. „Höhere Gewalt“ (wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.), so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei indirekter Absage (z. B. wg. Ticket-Verkaufseinbruch als Folge von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) durch den Veranstalter.
Wird eine bereits laufende Veranstaltung aber auch eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund extremer Wetterbedingungen lt. Behördlicher Auflagen (z. B. Sturmwarnungen, Epidemien, Finanzkrisen und allen anderen Naturkatastrophen etc.) abgesagt oder abgebrochen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird eine bereits laufende Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach der Durchführung von 50 % der Veranstaltung abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht generell auch kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises sowie aller Nebenkosten (Ticketgebühr, VVK etc.).
Sollten einzelne Feuerwerks- und/oder Pyro-Showteile ausfallen oder unterbrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises und Nebenkosten (Ticketgebühr, VVK etc.). D. h. generell gilt, es werden keine Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) in allen genannten Fällen erstattet.
Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort
bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger
Witterung.
9. Bei Feuerwerksveranstaltungen besteht die Gefahr von möglichen Hör-, Gesundheits- und Sachschäden. Dem Veranstaltungsbesucher ist bekannt, dass es bei einer Feuerwerksveranstaltung zu Knallgeräuschen, Rauchentwicklungen und so genanntem „Fallout“ kommen kann, d. h. es können Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen. Der Besucher besucht die Veranstaltung selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für eventuelle Gesundheits- oder Sachschäden.
10. VERANSTALTER behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (ohne
Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.
11. Ausdrücklich untersagt ist das Mitnehmen von folgenden Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände:
a. Getränke und Speisen,
b. Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind (Erlaubt ist die Mitnahme alkoholfreier Getränk im Getränkekarton (Tetra Pak) bis max. 0,25 Liter Fassungsvermögen)
c. Glasbehälter oder gefährliche Gegenstände
d. Picknickkörbe, Stühle, Kinderwagen, Selfiesticks oder sonstige sperrige Gegenstände, große Rücksäcke etc.
e. Tiere
f. Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoom-Objektiv, Videokameras oder sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte sowie Stative (siehe dazu Punkt 12)
Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, den Zugang nur ohne entsprechende Gegenstände zu gewähren. In diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
12. Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen, für kommerzielle oder gewerbliche Nutzung (nicht jedoch für den privaten Gebrauch), sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Das Personal des VERANSTALTERS ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen. Foto und Videoaufnahmen (einzig zur privaten Nutzung) mit Handy-Kameras und kleinen Kompaktkameras sind gestattet und mit dem Hinweis auf die Pyronale bzw. Verweis auf www.pyroanle.de zu versehen. Dies gilt ebenfalls für Hobbyfotografen und Videofilmer, die die Aufnahmen für nichtkommerzielle Zwecke auf der eigenen Homepage oder anderen Internetportalen veröffentlichen. Das Mitbringen von STATIVEN ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!!! Ein eigenes Areal kann aus Platzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Foto- und Bildjournalisten bitten wir um Akkreditierung in unserer Presseabteilung vor der Veranstaltung.
13. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom VERANSTALTER oder dessen Beauftragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
14. VERANSTALTER haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
15. Dem vom VERANSTALTER autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.
16. VERANSTALTER speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. VERANSTALTER darf die Daten nur zum Zwecke der Information der Kunden verwenden (z. B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).
17. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
18. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Berlin.
19. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler.